Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Lipsdorf der FDP-Fraktion
Zum Wintersemester 2010/11 startet an der Charité-Universitätsmedizin Berlin ein neuer Modellstudiengang. Dabei wird verstärkt auf eine Kombination von Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit gesetzt. Die Aufteilung des Lehrstoffs in herkömmliche medizinische Fachgebiete wird zugunsten eines patientenorientierten integrativen Konzepts aufgelöst. In vierwöchigen fächerübergreifenden Abschnitten, Module genannt, lernen die Studierenden von Beginn an Krankheiten und Patienten kennen (geordnet nach Organsystemen, übergeordneten Entstehungsmechanismen und Lebensabschnitten). Die Medizinstudierenden sollen aber nicht nur vom frühen Patientenkontakt profitieren, sondern auch schon zu Beginn ihrer Ausbildung an die Forschung herangeführt werden. Der Einstieg in die Forschung erfolgt bereits ab dem zweiten Semester durch Wissenschaftsmodule und Forschungspraktika.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung diesen neuen Ansatz der medizinischen Ausbildung?
2. Inwieweit gab es seitens der Landesregierung vorbereitende Gespräche mit der Charité bezüglich
dieser Neuerung und den Auswirkungen auf das Land Brandenburg?
3. Welche Initiativen unternimmt die Landesregierung aktuell, um zukünftig mehr in Berlin ausgebildete
Ärzte in Brandenburger Kliniken zu beschäftigen?
4. Erarbeitet die Landesregierung ein Konzept zur finanziellen Beteiligung an der Medizinerausbildung
in Berlin? Wenn ja, wie gestaltet sich dieses Konzept und welche Annahmen liegen ihm zu Grunde?
Wenn nein, weshalb erarbeitet die Landesregierung kein Konzept?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung schätzt den neuen Ansatz als zukunftsweisend ein. Im neu konzipierten Reformstudiengang werden die positiven Elemente des bisherigen Reformstudienganges und des Regelstudienganges vereint und in eine modularisierte Struktur überführt. Damit finden moderne berufspädagogische Erkenntnisse auch Eingang in das Medizinstudium, in dem die Strukturierung des Studiums anhand rein fachsystematischer Aspekte um einen patienten- und handlungsorientierten Ansatz erweitert wird. Bereits vom ersten Semester an werden in den vierwöchigen, fächerübergreifenden Modulen die Studierenden im Kontakt mit Patientinnen und Patienten Krankheiten kennenlernen, geordnet nach Organsystemen, Entstehungsmechanismen und Lebensabschnitten, in denen die Krankheiten auftreten. Ebenfalls vom ersten Semester an werden soziale und kommunikative Fähigkeiten vermittelt werden. Es ist zu erwarten, dass das neue Studienkonzept die Handlungskompetenz - und damit die Berufsfähigkeit - künftiger Medizinerinnen und Mediziner stärkt. Valide Aussagen zum neuen Studiengang wird jedoch erst die wissenschaftliche Begleitung durch das Dieter-Scheffner-Fachzentrum für medizinische Hochschullehre und evidenzbasierte Ausbildungsforschung bringen.
Zu Frage 2: Die Landesregierung befindet sich auf verschiedenen Ebenen regelmäßig im Austausch mit der Charité. Dabei wurde und wird auch der geplante neue Reformstudiengang thematisiert.
Zu Frage 3: Ausschlaggebend für die Wahl des Lebens- und Arbeitsortes von Hochschulabsolventen sind vielfältige Faktoren, wie zum Beispiel die Infrastruktur (insbesondere Schulen, Kindergärten, Arbeitsmöglichkeiten für die Partnerin/den Partner), Arbeitsbedingungen und z. T. auch Bezahlung. Entscheidend für die Erfolgsaussichten aller Bemühungen, Medizinerinnen und Mediziner – unabhängig von ihrem Studienort – von den Vorzügen einer Berufstätigkeit in Brandenburg zu überzeugen, ist daher eine möglichst attraktive Gestaltung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. Die Landesregierung wirkt gemeinsam mit allen (gesundheits-) politisch Verantwortlichen im Land Brandenburg darauf hin, dass die Rahmenbedingungen einer beruflichen Tätigkeit im Land Brandenburg attraktiv sind. An dieser Stelle seien nur einige Bereiche beispielhaft genannt: Die Landesregierung hat sich bei der letzten Gesundheitsreform dafür eingesetzt, dass der medizinischen Versorgung in Brandenburg mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Zur Frage der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum finden auf Initiative der Ministerin für Gesundheit regelmäßig Gespräche auf Spitzenebene mit allen Beteiligten statt. Das werbende Engagement der verschiedenen Beteiligten für junge Ärzte und ihre Familien, von fachlicher Seite ebenso wie von Seiten der Kommunen, ist von großer Bedeutung. Seit Oktober 2006 läuft außerdem eine Informations- und Imagekampagne zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten, insbesondere von Hausärzten. Im Juni 2008 hat das MASGF mit der Österreichischen Ärztekammer eine engere Zusammenarbeit bei der Ausbildung und Beschäftigung von Ärztinnen und
Ärzten vereinbart. Dazu gehört eine aktive Informations- und Vermittlungstätigkeit für Absolventen eines Medizinstudiums. Auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt von fertig ausgebildeten Ärzten, bei der Tätigkeitsaufnahme oder der Inanspruchnahme von Förderungen sollen dieselben Bedingungen gelten wie bei Absolventen des eigenen Landes. Unterstützt wird der Vertrag für Brandenburg auch ausdrücklich von der Landesärztekammer und der Landeskrankenhausgesellschaft. Ferner hat die Landesärztekammer Brandenburg gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg das Weiterbildungsnetzwerk hausärztliche Versorgung auf den Weg gebracht, um jungen Ärztinnen und Ärzten eine hochwertige Ausbildung in der Region zu bieten. Mit einem Weiterbildungsvertrag über die gesamte Laufzeit von 60 Monaten können sich Ärztinnen und Ärzte inhaltlich auf ihre Weiterbildung konzentrieren. Das Weiterbildungsnetzwerk bietet die verschiedenen Stationen der Weiterbildung in bestimmten Regionen „aus einer Hand“ an. Such- und Wartezeiten und die damit oft verbundenen finanziellen und regionalen Unsicherheiten entfallen. Im Rahmen der bereits erwähnten Gespräche zwischen der Landesregierung und der Charité werden im Übrigen Möglichkeiten einer verstärkten Kooperation zwischen den brandenburgischen Krankenhäusern und der Charité erörtert, um Medizinstudierenden der Charité bereits während ihrer Ausbildung hinreichende Gelegenheiten zu bieten, das Land Brandenburg und die hiesigen Beschäftigungsmöglichkeiten und -rahmenbedingungen kennenzulernen.
Zu Frage 4: Die Landesregierung erarbeitet kein Konzept zur finanziellen Beteiligung an der Medizinerausbildung in Berlin. Sie sieht hierzu aus grundsätzlichen Erwägungen weder eine Veranlassung, noch bestehen finanzielle Spielräume. Über die Verwaltungsvereinbarung zur zweiten Programmphase des Hochschulpaktes 2020 erhält das Land Berlin aufgrund seiner – auch mit Blick auf Brandenburger Bedarfe – überproportional vorgehaltenen Studienplätze in der Medizinerausbildung 10 Mio. € zusätzlich zulasten der Programmpauschale für die neuen Länder. Der dem Land Brandenburg zustehende Betrag vermindert sich hierdurch um 2 Mio. €.